Im Ausland gelten für Motorradfahrer spezielle Bestimmungen. So muss man beispielsweise in Italien schon bei geringen Verstößen mit Strafen rechnen, wenn man auf dem Motorrad unterwegs ist. Wenn man zum Beispiel ohne oder mit einem unzulässigen Helm fährt oder auch seine Maschine mit Scooter Tuning aufgemotzt hat, muss mit einem schönen Betrag aus dem Bußgeldkatalog rechnen – dieser beträgt schon gut und gerne einmal zwischen 100 und 300 Euro. Ebenfalls ordnen die italienischen Behörden eine Verwahrung des Motorrads für 60 Tage an. Im Vergleich dazu bezahlt man in Deutschland nur rund 20 Euro, wenn man ohne Helm unterwegs ist.
Die italienischen Gesetzeshüter kennen allerdings auch kein Pardon, wenn man auf seinem Motorrad nicht korrekt sitzt, wenn das Motorrad beim Beschleunigen vorne vom Boden abhebt oder wenn man den Lenker nicht mit beiden Händen fest hält. Auch dann muss man mit Strafen rechnen. Wiederholungstäter, die denselben Fehler innerhalb zwei Jahren noch einmal begehen, müssen damit rechnen, das Fahrzeug für 90 Tage los zu sein. Genau dasselbe gilt auch für das Mitnehmen von Beifahrern. Man darf auf Kleinkrafträdern nur dann eine zweite Person mitnehmen, wenn man selbst über 18 Jahre alt ist.
In Frankreich gibt es schon seit mehr als einem Jahr deutliche höhere Strafen für Verkehrssünder als zuvor. Vor allem, wer zu schnell unterwegs ist, muss neuerdings viel zahlen: Überschreitet man die maximale Geschwindigkeit um mehr als 50 km/h, wird der Verkehrsverstoß einer Straftat gleichgesetzt.
In Luxemburg wurde die Straßenverkehrsordnung geändert. Hier wurden die Bußgelder zum Teil sogar verdoppelt. Wenn man beispielsweise die Geschwindigkeitsbegrenzung um 20 km/h überschreitet, muss man mit rund 150 Euro Strafe rechnen. Ebenso gibt es dort ein neues Führerschein Punktesystem, das auch für ausländische Fahrer auf Motorrädern gültig ist. Daher gilt: Im Ausland immer vorher informieren, wo man wie schnell fahren darf. So erspart man sich unangenehme Überraschungen.